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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.07.2018 - I-9 U 54/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24319
OLG Köln, 24.07.2018 - I-9 U 54/18 (https://dejure.org/2018,24319)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.07.2018 - I-9 U 54/18 (https://dejure.org/2018,24319)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Juli 2018 - I-9 U 54/18 (https://dejure.org/2018,24319)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Wirksame tarifliche Begrenzung für Kinderwunschbehandlungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 91
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2018 - 9 U 54/18
    Der BGH hat mit Urteilen vom 21.09.2005 (Az. IV ZR 113/04, juris) und 17.12.1986 (Az. IVa ZR 78/85, juris) zu den Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit einer Kinderwunschbehandlung sowie zur hinreichenden Erfolgsaussicht ausgeführt.

    Es genügt insoweit, wenn die medizinischen Befunde und Erkenntnisse es im Zeitpunkt der Behandlung vertretbar erscheinen lassen, die Behandlung als notwendig anzusehen (BGH, Urteil vom 21.09.2005, Az. IV ZR 113/04, juris).

    Von einer nicht mehr ausreichenden Erfolgsaussicht - und damit von einer nicht mehr gegebenen bedingungsgemäßen medizinischen Notwendigkeit der IVF/ICSI-Behandlung - ist dann auszugehen, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Embryotransfer (Punktion) zur gewünschten Schwangerschaft führt, signifikant absinkt und eine Erfolgswahrscheinlichkeit von 15% nicht mehr erreicht wird (BGH, Urteil vom 21.09.2005, Az. IV ZR 113/04, juris).

    An diesem Punkt unterscheidet sich das von der Klägerseite zitierte BGH-Urteil (Urteil vom 21.09.2005, Az. IV ZR 113/04, juris) von dem vorliegenden Fall.

    In der vorgenannten Entscheidung war eine Begrenzung für Kinderwunschbehandlungen nicht vorgesehen, der Vertrag sah abgesehen von einer jährlichen Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers für ambulante Behandlungen eine Kostenerstattung zu 100 % vor (vgl. BGH, Urteil vom 21.09.2005, Az. IV ZR 113/04, Rz. 2, juris).

    Der BGH-Entscheidung vom 21.09.2005 (Az. IV ZR 113/04, juris) kann mitnichten entnommen werden, dass Kinderwunschbehandlungen ausschließlich abhängig von der medizinischen Notwendigkeit zu erstatten sind.

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2018 - 9 U 54/18
    Der BGH hat mit Urteilen vom 21.09.2005 (Az. IV ZR 113/04, juris) und 17.12.1986 (Az. IVa ZR 78/85, juris) zu den Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit einer Kinderwunschbehandlung sowie zur hinreichenden Erfolgsaussicht ausgeführt.

    Maßgeblich für die bedingungsgemäße Notwendigkeit der IVF/ICSI-Behandlung ist zunächst, dass diese eine medizinisch anerkannte Methode zur Überwindung der Sterilität des Klägers darstellt (BGH, Urteil vom 17.12.1986, Az. IVa ZR 78/85, juris).

    Einer Kostenerstattung für wiederholte Fertilisationsversuche sind Grenzen gesetzt (BGH, Urteil vom 17.12.1986, Az. IVa ZR 78/85; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.04.2004, Az. 4 U 135/03; OLG Koblenz, Urteil vom 21.09.2016, Az. 10 U 952/14, juris).

  • OLG Koblenz, 21.09.2016 - 10 U 952/14

    Private Krankenversicherung: Formularmäßige Beschränkung der Kostenübernahme für

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2018 - 9 U 54/18
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer weiß, dass der Versicherer im Rahmen eines privaten Krankenversicherungsvertrages Erstattungen nicht unbegrenzt vornimmt, sondern lediglich unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter tariflich definierter Grenzen (OLG Koblenz, Urteil vom 21.09.2016, Az. 10 U 952/14, juris).

    Einer Kostenerstattung für wiederholte Fertilisationsversuche sind Grenzen gesetzt (BGH, Urteil vom 17.12.1986, Az. IVa ZR 78/85; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.04.2004, Az. 4 U 135/03; OLG Koblenz, Urteil vom 21.09.2016, Az. 10 U 952/14, juris).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2018 - 9 U 54/18
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer diese bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGH, Urteil vom 23.06.1993, Az. IV ZR 135/92, juris).
  • BGH, 27.10.2004 - IV ZR 141/03

    Wirksamkeit von Leistungsbeschränkungen in der Krankheitskostenversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2018 - 9 U 54/18
    Allerdings müssen solche vorformuliert durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vorgegebenen Vertragsbedingungen vor allem mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbar sein (BGH, Urteil vom 27.10.2004, Az. IV ZR 141/03, juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 135/03

    Zum Anspruch auf Übernahme der Kosten für künstliche Befruchtung durch privaten

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2018 - 9 U 54/18
    Einer Kostenerstattung für wiederholte Fertilisationsversuche sind Grenzen gesetzt (BGH, Urteil vom 17.12.1986, Az. IVa ZR 78/85; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.04.2004, Az. 4 U 135/03; OLG Koblenz, Urteil vom 21.09.2016, Az. 10 U 952/14, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.05.2020 - 9 U 54/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28917
OLG Karlsruhe, 06.05.2020 - 9 U 54/18 (https://dejure.org/2020,28917)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.05.2020 - 9 U 54/18 (https://dejure.org/2020,28917)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - 9 U 54/18 (https://dejure.org/2020,28917)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 172
    Berufung auf abstrakte Verweisungsklausel nur bei Zumutbarkeit des Berufswechsels für den VN

  • Justiz Baden-Württemberg

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Stellung einer Berufsfähigkeitsprognose auf Grundlage statistischer Werte; Beweislast für Wiederherstellung der Berufsfähigkeit; Verweisung eines Selbstständigen auf eine abhängige Beschäftigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Abstrakte Verweisungsklausel in der Berufsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1234
  • VersR 2020, 1301
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.10.2006 - IV ZR 66/05

    Begriff der dauernden Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2020 - 9 U 54/18
    Entscheidend ist, dass zu diesem Zeitpunkt keine medizinischen Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass eine Besserung noch zu erwarten gewesen wäre (vgl. zu dieser Abgrenzung BGH, NJW-RR 2007, 93 ff.).

    Daher zieht auch der Bundesgerichtshof solche Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen für eine entsprechende Prognose heran, wenn die notwendigen Daten in der medizinischen Wissenschaft vorliegen (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 93 ff.).

  • BGH, 20.01.2010 - IV ZR 111/07

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Feststellung und Nachweis der Voraussetzungen und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2020 - 9 U 54/18
    Wenn eine Berufsunfähigkeit mit einer Prognose zum 01.06.2014 festgestellt wird, obliegt die Beweislast für eine mögliche spätere Wiederherstellung der Berufsfähigkeit - auch im Erstprozess - in jedem Fall dem Versicherer (vgl. Prölss/Lücke, a. a. O., § 173 VVG Rn. 14; BGH, RuS 2010, 251 ff.).
  • OLG Koblenz, 29.06.2001 - 10 U 1073/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - unzumutbare Betriebsumstellung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2020 - 9 U 54/18
    Es ist in der gerichtlichen Praxis - wenn keine Anhaltspunkte für Zweifel vorliegen - daher nicht ungewöhnlich, dass sich die Gerichte bei der Geltendmachung einer Berufsunfähigkeitsrente für das Berufsbild auf die Angaben des Versicherungsnehmers stützen, zumal es schriftliche Dokumentationen des Berufsbildes in solchen Fällen typischerweise nicht gibt (vgl. zur Praxis in derartigen Fällen beispielsweise OLG Koblenz, VersR 2002, 469; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2008 - 12 U 151/07 -, Rn. 75, zitiert nach Juris.).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2008 - 12 U 151/07
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2020 - 9 U 54/18
    Es ist in der gerichtlichen Praxis - wenn keine Anhaltspunkte für Zweifel vorliegen - daher nicht ungewöhnlich, dass sich die Gerichte bei der Geltendmachung einer Berufsunfähigkeitsrente für das Berufsbild auf die Angaben des Versicherungsnehmers stützen, zumal es schriftliche Dokumentationen des Berufsbildes in solchen Fällen typischerweise nicht gibt (vgl. zur Praxis in derartigen Fällen beispielsweise OLG Koblenz, VersR 2002, 469; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2008 - 12 U 151/07 -, Rn. 75, zitiert nach Juris.).
  • OLG Hamm, 13.09.2023 - 20 U 371/22

    Berufsunfähigkeitsversicherung; Fatigue-Erkrankung

    Gerade dann, wenn der Versicherer konkrete Zweifel an der Richtigkeit der Tätigkeitsbeschreibung des Versicherungsnehmers nicht aufzeigt, kann es, wenn die Angaben des Versicherungsnehmers glaubhaft sind, für die erforderliche Überzeugungsbildung genügen, diesen hierzu anzuhören (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.05.2020, 9 U 54/18, VersR 2020, 1301 ff., Rn. 22).
  • OLG Hamm, 25.08.2023 - 20 U 371/22
    Gerade dann, wenn der Versicherer konkrete Zweifel an der Richtigkeit der Tätigkeitsbeschreibung des Versicherungsnehmers nicht aufzeigt, kann es, wenn die Angaben des Versicherungsnehmers glaubhaft sind, für die erforderliche Überzeugungsbildung genügen, diesen hierzu anzuhören (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.05.2020, 9 U 54/18, VersR 2020, 1301 ff., Rn. 22).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.09.2018 - 9 U 54/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,30590
OLG Köln, 12.09.2018 - 9 U 54/18 (https://dejure.org/2018,30590)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.09.2018 - 9 U 54/18 (https://dejure.org/2018,30590)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. September 2018 - 9 U 54/18 (https://dejure.org/2018,30590)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschränkung der Anzahl von Kinderwunschbehandlungen in der privaten Krankenversicherung

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    VVG § 192 Abs. 1; BGB § 307Abs. 1 S. 2
    Beschränkung der Anzahl von Kinderwunschbehandlungen auf drei Versuche

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschränkung der Anzahl von Kinderwunschbehandlungen in der privaten Krankenversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2019, 472
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2018 - 9 U 54/18
    Der Kläger hat einen Versicherungsvertrag gewählt, der gewisse Leistungen zu bestimmten Konditionen vorsieht, er hat mithin keinen Vertrag ausgewählt, der bei ambulanten Behandlungen keinerlei Begrenzung besitzt, wie dies beispielsweise in der von dem Kläger zitierten Entscheidung des BGH vom 21.09.2005 (Az. IV ZR 113/04, juris) der Fall war.
  • LG Köln, 28.03.2018 - 23 O 241/17

    Erstattungsanspruch von Aufwendungen für eine Kinderwunschbehandlung i.R.e.

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2018 - 9 U 54/18
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln (23 O 241/17) vom 28.03.2018 wird zurückgewiesen.
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